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Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Das BDSG § 4 g schreibt vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben verfügbar zu machen hat:

  1.  Namen der verantwortlichen Stellen: AWO Landesverband Berlin e.V.
  2.  Vertretungsberechtigter Vorstand: Ute Kumpf (Vorsitzende)
  3.  stellver. Geschäftsführung: Andreas Beckmann-Fellgiebel / Bernd Bräunig
  4.  Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung: Fa. IT Care
  5.  Betrieblicher Datenschutzbeauftragter: Herr Martin Mielke  / Datenschutz-Ost / 3G-Business (externer Datenschutzbeauftragter) Bohnenstraße 19, 28203 Bremen Tel. 0421/2474270,  Fax 0421/2474279 info@datenschutz-ost.de

Anschrift der verantwortlichen Stelle:

AWO Landesverband Berlin e.V.
Blücherstr. 62
10961 Berlin
Telefon:  +49 (0)30 2 53 89-0
Telefax:  +49 (0)30 2 53 89-344
E-Mail:  [E-Mail anzeigen]
Internet:  www.awoberlin.de

Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:

Der AWO Landesverband setzt sich als gemeinnütziger, unabhängiger Wohlfahrtsverband das Ziel, beratende und unterstützende Tätigkeiten auf allen Gebieten der sozialen Arbeit zu fördern. Die Arbeiterwohlfahrt setzt sich dabei mit ehrenamtlichem Engagement für eine sozial gerechte Gesellschaft ein.

Arbeitsbereiche:

Das Landesjugendwerk Berlin ist Teil des Landesverbandes der AWO Berlin e.V. und vertritt seit 1977 die Interessen von Kindern und Jugendlichen. Ziel der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit ist es, die Werte des Landesjugendwerkes und der Arbeiterwohlfahrt durch selbstbestimmte Freizeitgestaltung erfahr- und erlebbar zu machen.

Die Abteilung Freiwilligendienste der AWO Berlin begleitet seit vielen Jahren Freiwillige aus dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und seit 2011 auch dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) durch ihren Freiwilligendienst. Das Aufgabenspektrum des Bereiches umfasst dabei sowohl die pädagogische Begleitung als auch die administrative Verwaltung der beiden Freiwilligendienstformate in Berlin und Brandenburg. Vor Dienstbeginn informieren die Mitarbeitenden des Bereichs über die Dienstformate und vermitteln die Teilnehmenden auf Einsatzstellenplätze in unterschiedlichen Feldern der sozialen Arbeit. Dienstbeginn ist i.d.R. der 01.09. im Jahr. Ein Sonderformat ist darüber hinaus der einjährige Freiwilligenaustausch für Jugendliche ab 18 Jahren mit Frankreich mit Projekten im Bereich Workcamps und Flüchtlingshilfe mit den Kooperationspartnern Solidarités Jeunesses, Cefir und die Ligue de l’enseignement.

Die AWO Berlin e.V. fördert und unterstützt die Integration von Migrantinnen und Migranten durch unterschiedliche Beratungsangebote.

Die Einrichtung „Vormundschaften“ des AWO Berlin e.V. führt Vormundschaften, Pflegschaften und Beistandschaften für ausländische Minderjährige.

Das JugendKulturZentrum PUMPE erbringt Angebote der kulturellen Kinder- und Jugendbildung. Dies sind in der Regel künstlerische Projektwochen für Schulklassen; Ferienprojekte, sowie die Vergabe von Probe- und Aufführungsräume. Auf dem Gelände wird ein Jugendgästehaus betrieben mit 40 Plätzen für Gruppenreisen.

Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien:

  • Die Projekte der AWO Berlin e.V. richten sich an Kinder und Jugendliche; Familien; Senioren; Menschen mit Behinderung; Migrant*innen und psychisch Kranke.
  • Zur Erfüllung der Aufgaben setzt der Arbeiterwohlfahrt Landesverband Berlin e.V. – Vormundschaften – auf die Zusammenarbeit mit Eltern, Verwandten, Jugendämtern und freien Trägern der Jugendhilfe. Hinzu kommen Arbeitskontakte zu zahlreichen Behörden und Gerichten in Berlin, Deutschland und den Herkunftsländern der Klienten.
  • Interessentendaten (Adressdaten)
  • Mitarbeiterdaten, Bewerberdaten (Personaldaten zur Personalverwaltung, -steuerung und - abrechnung)
  • Geschäftspartner und Agenturen, Auftragnehmer (Adress-, Abrechnungsdaten) soweit diese zur Erfüllung der unter dem vorherig genannten Zwecke erforderlich sind.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:

Im Rahmen der Leistungsabrechnung werden die personenbezogenen Daten an die Leistungsträger übermittelt.

Regelfristen für die Löschung der personenbezogenen Daten:

Für personenbezogene Daten sind, soweit keine anderen Aufbewahrungsfristen vorliegen, entsprechend der Abgabenordnung 6 Jahre (Geschäftsbriefe) beziehungsweise 10 Jahre (Vertragsunterlagen) festgelegt. Für Unterlagen, die nicht nach Abgabenordnung aufbewahrt werden müssen, sind drei Jahre festgelegt. In einem Entsorgungskonzept sind die zweckgebunden erforderlichen Fristen zur Löschung beziehungsweise Vernichtung festgelegt.

Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten:

Eine Übermittlung in Drittstaaten ist nicht geplant.