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Die Kampagne

Mit der Kampagne „EA‐TEAM: Mission gutes Ehrenamt“ macht der Landesjugendring die Berliner Politik auf Probleme aufmerksam, die ehrenamtliches Engagement junger Menschen erschweren. Sieben Forderungen zeigen, wo junge Ehrenamtliche mehr Zeit und Anerkennung für Engagement brauchen. Allein in Berliner Jugendverbänden engagieren sich 51.215 junge Menschen ehrenamtlich.

„Berlin steht bei Freistellung für Ehrenamt bundesweit alleine da“

17.01.2018Berlin ist das einzige Bundesland, in dem es keine verbindliche Freistellung für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit gibt. Das muss sich ändern, fordert der Landesjugendring Berlin von der Politik im Rahmen der Kampagne „EA-TEAM: Mission gutes Ehrenamt“. Im Fall einer Freistellung soll außerdem der Ausfall aus Landesmitteln erstattet werden.

„Ehrenamt und Ausbildung unter einen Hut zu bringen kann zeitlich wie emotional ganz schön anstrengend sein“, sagt Rachel, die zurzeit eine Ausbildung zur Zierpflanzengärtnerin macht und ehrenamtlich im Landesvorstand der Berliner Falken aktiv ist. „Ich musste mich zum Beispiel schon öfter gegenüber meinem Arbeitgeber für mein ehrenamtliches Engagement rechtfertigen.“ Beispiele wie Rachel gibt es in Berlin viele. Jugendliche, die sich ehrenamtlich für andere in Jugendverbänden einsetzen, haben in der Hauptstadt kaum Möglichkeiten, verbindlich von Schule, Ausbildung, Hochschule oder Beruf freigestellt zu werden.

Schuld daran ist die Freistellungsregelung im Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Dort heißt es in Paragraf 10: „Personen, die ehrenamtlich in (…) der Jugendarbeit tätig sind (…), soll von ihrem Arbeitgeber ein Sonderurlaub für leitende und helfende Tätigkeiten (…) gewährt werden.“ Die Soll-Regelung muss durch eine Muss-Regelung ersetzt werden, fordert der Landesjugendring im Rahmen seiner Kampagne „EA-TEAM: Mission gutes Ehrenamt“ von der Landespolitik.

„Berlin steht mit seiner Regelung für Sonderurlaub für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit bundesweit alleine da“, sagt Landesjugendring-Geschäftsführer Tilmann Weickmann. „Andere Bundesländer sind da weiter: häufig erstattet das Land dem Arbeitgeber sogar Verdienstausfälle.“ Das fordert der Landesjugendring auch für Berlin: Wenn Engagierte freigestellt werden, muss dem oder der Arbeitnehmer_in der Verdienstausfall, oder bei bezahlter Freistellung dem Arbeitgeber der Aufwand aus Landesmitteln erstattet werden.

In den meisten Bundesländern gilt es als besonders wichtig und förderungswürdig, Arbeitnehmer_innen zur Mitwirkung in der Jugendarbeit freizustellen – offenbar jedoch nicht in Berlin.